Bulletin n. 2/2008
September 2008
CONTENTS
  • Section A) The theory and practise of the federal states and multi-level systems of government
  • Section B) Global governance and international organizations
  • Section C) Regional integration processes
  • Section D) Federalism as a political idea
  • Höreth Marcus
    Warum ist der EuGH mächtig? Strategien der Streitschlichtung als
    in Zeitschrift für Politikwissenschaft , 18. Jahrgang (2008), Heft 2 ,  2008 ,  233-255
    Why is the European Court of Justice Powerful? Strategies of Dispute Resolution as “Endogenous” Explanation Usually the success story of the ECJ is explaines by "exogenous" factors such as funtional needs of member states for a powerful European Court or the excessive use of preliminary rulings by lower national courts. But there are also "endogenous" explanations for the Court's power that should not be ignored. Therefore, I will show from a comparative perspective that the ECJ has used strategies of dispute resolution that are strikingly similar to the ones originally developed by the US Supreme Court. As the clever use of these strategies enhances the Court's authority, they have to be considered as decisive "endogenous" stepping stones in the process of the Judges' "self empowerment" as a bench of Constitutional Judges. Die Politikwissenschaft hat in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen unternommen, den Aufstieg des EuGH zu einem europapolitischen Schlüsselspieler empirisch zu erklären. Nur selten wird dabei jedoch der EuGH selbst als eigennutzenorientierter und strategisch handelnder Akteur in den Blick genommen. Für seine Macht werden vielmehr andere– insofern „exogene“ – Faktoren ins Spiel gebracht: Einerseits wird vermutet, dass es den Präferenzen der Mitgliedstaaten bestens entsprochen habe, mithilfe des EuGH ein starkes Gemeinschaftssystem zu etablieren. Andererseits wird darzulegen versucht, dass die mit dem EuGH kooperierenden nationalen Gerichte sowie transnational operierende Unternehmen besonders von einem starken EuGH profitieren und ihn deshalb auf seinem Weg zu einem europäischen Verfassungsgericht unterstützt haben. In diesem Artikel wird demgegenüber eine„endogene“ Erklärung für die Macht des EuGH angeboten: Es kann in vergleichender Perspektive gezeigt werden, dass die Luxemburger Richter im institutionellen Eigeninteresse auf Strategien der Rechtsprechung zurückgegriffen haben, die bereits durch den U.S. Supreme Court zur Anwendung gekommen sind. Jene Streitschlichtungsstrategien haben einen wesentlichen Beitrag zur Autoritätssteigerung des Gerichts geleistet. Sie müssen daher als „endogene“ erklärende Variable für die institutionelle Machtentfaltung des EuGH und seine „Selbstautorisierung“ als EU-Verfassungsgericht stärker berücksichtigt werden.
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